Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Da diese seit bald 30 Jahren unverändert ist, sind die Regelsätze (2,3-fach) nicht mehr ausreichend. Deshalb arbeite ich entsprechend der Empfehlung des Berufsverbands Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) mit Honorarvereinbarungen (3,5-fach). Hierbei gilt es zu beachten, dass je nach Versicherungsschutz ein eigener Kostenanteil entstehen kann.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Finden Sie als gesetzlich Versicherte/r nachweislich keinen Therapieplatz in zumutbarer Entfernung bei einer Kollegin oder einem Kollegen mit Kassensitz, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung einer Psychotherapie in meiner Privatpraxis beantragen. Generell gilt, dass Wartezeiten über drei Monate nicht zumutbar sind. Laut Bundespsychotherapeutenkammer sind schon Wartezeiten von mehr als drei Wochen nicht vertretbar. Protokolieren Sie Ihre Suche nach einem freien Therapieplatz. Nutzen Sie auch die Terminservicestelle. Für das Protokoll notieren Sie den Namen der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten, das Datum und die Uhrzeit des Telefongesprächs und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz. Protokolieren Sie auch, wenn Sie gar keine Antwort auf Ihre Kontaktversuche bekommen. Von Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt müssen Sie sich für den Antrag eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen (Bescheinigung, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist). Hier finden Sie den Ratgeber der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung:

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